Absaugtechnik
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter laut Gefahrstoffverordnung vor Stäuben und Rauchen aus der Luft schützen. Um Erkrankungen in Zukunft noch effektiver vorzubeugen, hat der Gesetzgeber den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für alveolengängigen, also lungengängigen Staub (A-Staub) von 3 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ gesenkt.
Werden AGWs überschritten, müssen Arbeitgeber grundsätzlich entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Im Fall der aktuellen Grenzwertabsenkung sind sie aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung einschließlich Messungen zu aktualisieren und dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vorliegen.
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